Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Umwandlungssteuererlass angepasst und damit die Verschmelzung von Drittstaatenkapitalgesellschaften mit inländischen Anteilseignern erleichtert (BMF Schreiben vom 10. November 2016, IV C 2 – S 2761/0-01). Betroffen ist die Konstellation, dass eine in Deutschland ansässige Gesellschaft Alleingesellschafterin von zwei ausländischen Aktiengesellschaften ist, von denen die eine auf die andere verschmolzen […]
