Seit 2010 sind Grundstücksübertragungen im Rahmen von Umstrukturierungen von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, wenn ausschließlich Konzerngesellschaften beteiligt sind, die mindestens fünf Jahre davor und danach durch eine Beteiligung von mindestens 95% verbunden sind. Der Gesetzgeber will damit vermeiden, dass solche Grundstücksübergänge übermäßig besteuert werden. Ob dieses auch für die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft, die Grundbesitz hält, […]
