In einer heute veröffentlichten Entscheidung hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Verfolgung politischer Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne der Abgabenordnung erfüllt (Urteil vom 10. Januar 2019, Az. V R 60/17). Anders als in den Medien teilweise dargestellt wird, hat der […]
