Die neue Fassung des § 706 BGB des Gesetzesentwurfs der Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sieht ein Sitzwahlrecht für Gesellschafter von Personengesellschaften vor. Mit dieser Änderung sollen inländische und grenzüberschreitende Sitzverlegungen ermöglicht werden. Abweichung von Vertrags- und Verwaltungssitz Der Sitz einer Gesellschaft ist für viele wichtige Themen relevant, einschließlich der Zuständigkeit des Registergerichts oder […]
