Die EEG-Umlage (§ 60 EEG) dient der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Die Höhe der EEG-Umlage wird durch die Übertragungsnetzbetreiber jeweils für das Folgejahr ermittelt. Grundsätzlich zahlen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage über einen Anteil an ihren Strombezugskosten. Für energieintensive Industriezweige kann die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach § 64 EEG eingreifen. Pandemie-bedingt ergeben sich für die […]
