Im Rahmen des JStG 2020 beabsichtigt der Gesetzgeber § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO anzupassen, indem die Wörter „ausgehend vom Konzernabschluss“ gestrichen und damit der Kreis der einzubeziehenden Unternehmen faktisch erweitert wird. Damit lautet die Regelung nun: „Der länderbezogene Bericht (…) enthält eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Übersicht, wie sich die Geschäftstätigkeit des Konzerns auf […]
