Nach § 4 Nr. 13 UStG werden die Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) an die (Teil-)Eigentümer bezüglich des Gemeinschaftseigentums von der Umsatzsteuer befreit. Auf diese Steuerbefreiung kann nach § 9 Abs. 1 UStG verzichtet werden, wenn die Eigentümer Unternehmer sind. Betroffen sind in aller Regel die laufenden Betriebskosten von Immobilien, die von einer WEG verwaltet werden. […]
