In seinem Urteil vom 11. November 2020, Az. XI R 7/20, nimmt der BFH dazu Stellung, unter welchen Voraussetzungen eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden nach dem Umsatzschlüssel in Betracht kommt. Hierbei entwickelt der BFH seine bisherige Rechtsprechung weiter. Danach sind Vorsteuerbeträge entsprechend des (objektbezogenen) Umsatzschlüssels aufzuteilen, wenn die verschiedenen Zwecke dienenden Räume […]
