Vereins- und Stiftungsorgane gehen mit der Übernahme ihres Amtes eine große Verantwortung ein. Sie müssen bei der Ausübung ihres Amtes stets die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers oder Aufsichtsrats an den Tag legen. Verstoßen sie schuldhaft gegen die Pflichten, die ihnen die Gesetze und die Satzung vorgeben, und entsteht der Stiftung bzw. dem Verein dadurch ein […]
