Mit Schreiben vom 18. März 2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die am 19. März 2020 (BStBl. I 2020, S. 262) gewährten steuerlichen Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, verlängert. Werden diese Erleichterungen objektiv zu Unrecht beantragt, kann dies den Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllen. Entsprechende Ermittlungsverfahren gibt es bereits. Strafverfolgungsmaßnahmen sind […]
