Mit Datum vom 25. März 2021 hat der EuGH in der Rs. Q GmbH (Az. C-907/19) entschieden, dass die Mehrwertsteuerbefreiung auf Dienstleistungen in Form der Bereitstellung eines Versicherungsprodukts an eine Versicherungsgesellschaft keine Anwendung findet. Dies gilt nach Ansicht des EuGH ebenfalls für die Vermittlung des Produkts sowie die Verwaltung der geschlossenen Versicherungsverträge, sofern der BFH […]
