In dem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 18. August 2021 (Az. V B 25/21 AdV) setzt sich der für das Gemeinnützigkeitsrecht zuständige V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) erneut mit den Grenzen politischer Betätigung für gemeinnützige Körperschaften auseinander. Der Beschluss knüpft an eine Reihe von Entscheidungen an, in denen die gemeinnützigkeitsrechtlich zulässige Einflussnahme auf die politische Willensbildung von der gemeinnützigkeitsschädlichen allgemeinpolitischen […]
