Die Finanzverwaltung vertritt bisher, dass die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel bei einer Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft nicht anwendbar wäre. Dies ist nicht nachvollziehbar in Anbetracht der jüngeren BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG. Erfreulicherweise hat das FG Sachsen nun bestätigt, dass die Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft in den Anwendungsbereich der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel […]
