Das BMF hat mit Schreiben vom 21.4.2022 (IV C 2 -S 2836/20/10001 :002; das „BMF-Schreiben“) Stellung zur Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen sowie zur Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften genommen. Das Schreiben soll in allen noch offenen Fällen Anwendung finden. Bislang vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass in Drittstaaten-Fällen keine steuerneutrale Einlagenrückgewähr […]
