Reverse-Charge-Verfahren bei Telekommunikationsdienstleistungen Erst mit dem Jahressteuergesetz 2020 war § 13b Abs. 2 UStG um eine Nr. 12 ergänzt worden, wonach seit dem 01.01.2021 das Reverse-Charge-Verfahren für umsatzsteuerpflichtige Telekommunikationsdienstleistungen zur Anwendung gelangt. Zudem enthält § 13b Abs. 5 S. 6 UStG seitdem die Ergänzung, dass der Empfänger von Telekommunikationsdienstleistungen die Steuer schuldet, „wenn er ein Unternehmer […]
