Gastbeitrag von Professor Dr. Lars Leuschner, Universität Osnabrück Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, wonach es Vereinen zukünftig (dauerhaft) möglich sein soll, auch ohne entsprechende Satzungsregelung Mitgliederversammlungen im Wege der elektronischen Kommunikation durchzuführen (Entwurf). Die Änderung soll am 1. September 2022 in Kraft treten und die pandemiebedingte Sonderregelung des § 5 […]
