Überblick Durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) hat der Gesetzgeber in § 19a EStG steuerliche Erleichterungen für die Gewährung bestimmter Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen. Daneben wurden die (nach wie vor aber eher geringen) Freibeträge in diesem Kontext erhöht (von EUR 360 auf EUR 1.440 p.a.). Die Neuregelung gilt für die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen ab dem 01.07.2021. Das BMF hat […]
