Inkrafttreten Am 10. Juni 2021 ist das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren („eWpG“) in Kraft getreten. Damit ist es nun auch möglich, bestimmte Arten von Wertpapieren elektronisch zu begeben. Aufgrund des beschränkten Anwendungsbereichs des eWpG kann allerdings noch nicht von einer umfassenden Reform des Wertpapierrechts hin zu einer „Entmaterialisierung“ des Wertpapiers gesprochen werden. Anwendungsbereich […]
