In vielen Transaktionen ist mindestens ein ausländischer Investor beteiligt; dies gilt besonders im Private-Equity-Kontext. Besteht ein solcher Auslandsbezug, ist stets zu prüfen, ob das deutsche Investitionskontrollrecht Anwendung findet und damit ein Prüfverfahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erforderlich ist. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen. I. Meldepflicht und Vollzugsverbot Mit der […]
