Am vergangenen Mittwoch, 3. Februar 2021, hat die Bundesregierung den mit großer Spannung erwarteten Kabinettsentwurf eines Gesetzes zu einer grundlegenden Reform des Stiftungsrechts verabschiedet. Die beiden wesentlichen Ziele der Reform bestehen darin, das bislang föderal zersplitterte Stiftungsrecht bundeseinheitlich und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu bündeln und ein zentral geführtes Stiftungsregister mit (negativer) Publizitätswirkung einzurichten. […]
