Das BMF hat mit Schreiben vom 22.02.2022 (IV C 3 -S 2190/21/10002 :025) seine Ausführungen zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung vom 26.02.2021 (BStBl. I S. 298) ergänzt. Die ursprüngliche Anpassung der Nutzungsdauer ist noch auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zurückzuführen, nach dem die Abschreibungstabellen für digitale Innovationsgüter überarbeitet werden […]
