Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Hierdurch sollen die bisherigen steuerlichen pandemieveranlassten Erleichterungen verlängert und teilweise sogar dauerhaft eingeführt werden. Die verfahrensrechtlichen Erleichterungen betreffen auch alle gemeinnützigen Körperschaften. Weitere Erleichterungen sind für die gemeinnützigen Körperschaften von Vorteil, die einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Der Gesetzesentwurf wird nun in das […]
