Am 28. September 2021 wurde die Public Country-by-Country-Reporting (CbCR)-Richtlinie vom EU-Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Durch die Richtlinie werden die Offenlegungspflichten multinationaler Unternehmen erneut ausgeweitet. Künftig sollen die bereits im Country-by-Country Reporting (sogenannter länderbezogener Bericht gemäß § 138a AO) enthaltenen und bisher vom Steuergeheimnis geschützten Informationen nun zusätzlich vom Unternehmen öffentlich bekannt gemacht werden (sogenannte […]
