Entgelttransparenzgesetz auf dem Prüfstand

15.08.2018

Vor gut einem Jahr  ist das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, kurz: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll den bestehenden Rechtsrahmen für eine umfassende Durchsetzung von Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern verbessern. Es beinhaltet zu diesem Zweck drei neue Instrumente:

  • ein betriebliches Prüfverfahren, mit dem Arbeitgeber ihre Entgeltregelungen im Hinblick auf Entgeltdiskriminierung überprüfen sollen,
  • eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet sind,
  • einen Auskunftsanspruch der Beschäftigten (§§ 10ff. EntgTranspG).

Der Auskunftsanspruch ist das wichtigste neue Instrument im Entgelttransparenzgesetz. Beschäftigte können seit dem 6. Januar 2018 von ihrem Arbeitgeber Auskunft zum einen über das Entgelt einer Vergleichstätigkeit verlangen und zum anderen über die Kriterien und Verfahren für die Festsetzung ihres eigenen Entgelts sowie für die Festsetzung des Vergleichsentgelts.

Erste Gesetzesevaluation unter Beteiligung von Flick Gocke Schaumburg

§ 23 EntgTranspG sieht eine regelmäßige Evaluation zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes sowie eine Berichterstattung zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in kleineren Betrieben vor. Flick Gocke Schaumburg, die Kienbaum Consultants International GmbH und das uzbonn werden die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes  im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) begleiten. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stehen

  • die Erhebung und Auswertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Entgelttransparenzgesetzes auf den Adressatenkreis,
  •  deren Verhalten in Bezug auf Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern sowie die potentiellen Auswirkungen auf Entgelte und Entgeltregelungen sowie
  • die Anwendung und Umsetzung der Instrumente des Entgelttransparenzgesetzes.

Die Ergebnisse der Evaluation werden in einem Bericht zusammengefasst. Sie sollen, wie das Entgelttransparenzgesetz es verlangt, im Juli 2019 vorlegt werden. Der ersten Evaluation des EntgTranspG kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Denn die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, das Gesetz nach Maßgabe dieser ersten Evaluationsergebnisse weiterzuentwickeln. Welche Hinweise auf Verbesserungspotentiale des Gesetzes die anstehende Evaluation ergeben und wie der Gesetzgeber darauf reagieren wird, ist mit Spannung zu erwarten.