Sogenannte „Hurdle-Shares“ erfreuen sich im Bereich der Mitarbeiter-Incentivierung immer größerer Beliebtheit. Vor allem Start-Ups setzen sie dazu ein, um ihren Mitarbeitern steuerbegünstigt echte – im Gegensatz zu bloß virtuellen – Anteile an der Gesellschaft zu gewähren. Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen gibt es aber noch andere Bereiche der Unternehmensgestaltung, in denen Hurdle-Shares sinnvoll zum Einsatz kommen können.

Begriffserläuterung

Der Begriff „Hurdle-Shares“ bezeichnet besondere Geschäftsanteile. Sie sind als eigene Anteilsklasse in der Satzung der betreffenden Gesellschaft zu verankern. Hurdle-Shares zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit einer sog. „negativen Liquidationspräferenz“ versehen sind. Damit werden die betreffenden Gesellschaftsanteile von der Teilhabe am bestehenden Unternehmenswert ausgeschlossen. Gleichzeitig nehmen sie an der zukünftig zu erwirtschaftenden Wertsteigerung anteilsmäßig teil. Technisch wird dies dadurch erreicht, dass der Verkehrswert des Unternehmens ermittelt und als Hürde (Hurdle) in der Satzung festgelegt wird. Etwaige Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne werden bis zu dieser Hürde ausschließlich den anderen Gesellschaftsanteilen zugeordnet. Die Hurdle-Shares partizipieren erst an den Gewinnen, die über diese Hürde hinaus erzielt werden.

Anwendung in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

Im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kommen Hurdle-Shares bereits regelmäßig zum Einsatz. Der Vorteil gegenüber gewöhnlichen Stammgeschäftsanteilen (Common Shares) liegt darin, dass es bei der Gewährung von Hurdle-Shares nicht direkt zu einem Lohnzufluss bei den Mitarbeitern kommt. Die Hurdle-Shares können zum Nominalwert – oder einem anderen unter dem Verkehrswert liegenden Preis – an die Begünstigten ausgegeben werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass sich die Mitarbeiter entweder teuer in die Gesellschaft einkaufen müssen oder hohe Lohnsteuer auf noch nicht realisierte Gewinne abführen müssen. Dafür partizipieren die Mitarbeiter erst an Wertsteigerungen der Gesellschaft ab der festgelegten Hürde.

Hurdle-Shares als Gestaltungsinstrument

Auch außerhalb von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen können die Vorteile von Hurdle-Shares nutzbar gemacht werden. Als Gestaltungsinstrument eignen sie sich dann, wenn neue Gesellschafter aufgenommen werden sollen, diese aber erst an der zukünftigen Wertsteigerung teilhaben sollen.

So können Hurdle-Shares z.B. in der Nachfolgeplanung genutzt werden. Werden Hurdle-Shares am Familienunternehmen auf die nachfolgende Generation übertragen, kann die Belastung mit Schenkungsteuer reduziert werden. Die eintretenden Gesellschafter nehmen dann erst ab der festgelegten Hürde am erwirtschafteten Gesellschaftswert teil. Hurdle-Shares sind in dieser Hinsicht besonders geeignet, wenn der Wunsch besteht, die Nachfahren erst an zukünftigen Wertsteigerungen teilhaben zu lassen, die sie miterarbeitet haben.

Ein anderer Anwendungsfall kann die Aufnahme von Gesellschaftern in ein Tochterunternehmen sein. So kann beispielsweise die Position der Geschäftsführer durch ein größeres Anteilspaket an der Tochtergesellschaft gestärkt werden. In der Regel kaufen die Geschäftsführer in diesen Fällen die Anteile zum Verkehrswert, verbunden mit einer Kaufpreisstundung. Die Erwerber bezahlen den Kaufpreis dann zuzüglich Stundungszinsen aus den erhaltenen Gewinnausschüttungen ab. Die alternative Gestaltung durch Schaffung und Übertragung von Hurdle-Shares führt in einem solchen Fall wirtschaftlich zum selben Ergebnis. Die Manager partizipieren an den Gewinnausschüttungen so lange nicht, bis die festgelegte Hürde (entspricht dem Kaufpreis) erreicht ist. Der Vorteil der Hurdle-Shares liegt aber darin, dass die Manager nicht mit einer Kaufpreisverbindlichkeit belastet werden. Sie tragen kein Zahlungsrisiko und müssen keine Zinszahlungen an die Verkäufer leisten.

Ausblick

Es sind noch zahlreiche weitere Konstellationen denkbar, in denen Hurdle-Shares eine attraktive Gestaltungsalternative zur – meist steuerpflichtigen – Anteilsschenkung oder Anteilsveräußerung darstellen. Der Nachteil dieses Instruments besteht allerdings in dessen sperriger Implementierung. Sie erfordert eine umfassende Satzungsänderung, die Bestimmung des Verkehrswerts der betreffenden Gesellschaft sowie eine vorherige Abfrage beim Finanzamt. Hurdle-Shares eignen sich außerdem dann nicht, wenn den Erwerbern bereits geschaffene Unternehmenswerte zugewendet werden sollen. Im Ergebnis ist deshalb festzuhalten, dass Hurdle-Shares die vorhandenen Optionen in der Unternehmensgestaltung zwar positiv erweitert haben. Dennoch ist im Einzelfall sorgsam zu prüfen, ob sie das passende Instrument darstellen.