Milliarden-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

08.06.2020 | FGS Blog

Auf diese Nachricht haben viele gemeinnützige Organisationen sehnsüchtig gewartet: Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss das größte Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Darin hat er auch einen finanziellen Schutzschirm speziell für gemeinnützige Organisationen sowie für den Bereich Kunst und Kultur gespannt. Weitere finanzielle Unterstützung für Sportstätten hat er ebenfalls zugesagt.

Kredit-Sonderprogramm gemeinnützige Organisationen über die KfW

Speziell zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm im Volumen von ca. 1 Mrd. Euro über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf. Die KfW soll Globaldarlehen an die Förderinstitute der Länder vergeben, die gemeinnützige Organisationen stützen sollen. Der Bund übernimmt durch Garantie bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos der KfW. Die Länder sollen das übrige Ausfallrisiko übernehmen.

Welche NPO werden begünstigt?

Als potenziell Begünstigte nennt der Koalitionsausschuss in seinem Eckpunktepapier vom 3. Juni 2020 Sozialunternehmen sowie Träger von Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften.

 

In einem vorangegangenen Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands der SPD-Bundestagsfraktion vom 25. Mai 2020 werden auch Behinderteneinrichtungen wie Inklusionsbetriebe und Sozialkaufhäuser genannt.

Konditionen der Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen

Ziel des Programms ist es, die Liquidität der begünstigten Einrichtungen in den kommenden Monaten aufrechtzuerhalten und den Einrichtungen Zugang zu Sanierungs- und Infrastrukturprogrammen zu gewähren.

 

Die angedachten Konditionen der Darlehensvergabe gehen aus einem Eckpunktepapier der fünf maßgeblich beteiligten Bundesministerien vom 18. Mai 2020 hervor. Die Konditionen sollen sich sehr an dem sog. KfW-Schnellkredit orientieren. So sollen die Darlehen ohne Risikoprüfung und ohne Besicherung gewährt werden. Die Darlehensvaluta soll sich auf höchstens 800.000 Euro belaufen, die jährliche Verzinsung auf 1,0 bis 1,5 Prozent. Die Laufzeit eines Darlehens soll höchstens zehn Jahre betragen. Es soll die Möglichkeit tilgungsfreier Anfangsjahre bestehen.

 

Betroffene gemeinnützige Organisationen sollten die genaue Ausgestaltung der Programme der für sie zuständigen ländereigenen Förderinstitute, insbesondere des Kreises der begünstigten Organisationen, prüfen und, sofern noch nicht geschehen, zügig den persönlichen Kontakt zu den zuständigen Abteilungen der Förderinstitute knüpfen.

Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur

Im selben Konjunkturprorgamm hat der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossen, zur Unterstützung von Kunst und Kultur ca. 1 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. Aus den Bundesmitteln sollen insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten sowie die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote unterstützt werden.

Höhere Hilfen für Sportstätten

Weiterhin sollen für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche 150 Mio. Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der sogenannte Investitionsplan Sportstätten von 110 Mio. auf 260 Mio. Euro aufgestockt.