Am 20.7.2022 hat die Finanzverwaltung des Vereinigten Königreichs einen Gesetzentwurf mit neuen Vorschriften zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation veröffentlicht. Hiernach haben große multinationale Unternehmensgruppen, die in den Anwendungsbereich des Country-by-Country Reporting (CbCR) fallen, zukünftig auch Local Files und Master File sowie einen sog. „Summary Audit Trail“ zu erstellen.

Hintergrund

Das Vereinigte Königreich hat das CbCR als Mindeststandard der OECD für die Dokumentation von Verrechnungspreisen besonders großer Unternehmensgruppen umgesetzt. Bislang wurden jedoch noch keine konkreten Vorgaben für eine standardisierte Verrechnungspreisdokumentation innerstaatlich implementiert. Vielmehr sind derzeit lediglich Regelungen zur Aufbewahrung von Unterlagen betreffend konzerninterne Transaktionen vorgesehen.

 

Mit dem Gesetzentwurf vom 20.7.2022 sollen nun einheitliche Vorgaben zur Verrechnungspreisdokumentation geschaffen werden. Diese sollen aus unternehmensbezogenen Dokumentationen für die jeweiligen in UK ansässigen Gruppengesellschaften und dort belegenen Betriebsstätten (Local Files) sowie einer Stammdokumentation für die Unternehmensgruppe (Master File) bestehen. Zusätzlich zu diesen beiden OECD-Empfehlungen soll ein Summary Audit Trail eingeführt werden.

Dokumentationspflichtige Unternehmen und Anwendungszeitpunkt

Das Erfordernis zur Erstellung von Local Files, Master File und des Summary Audit Trail knüpft zunächst an die Frage an, ob die Unternehmensgruppe zur Erstellung und Übermittlung eines CbCR verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung besteht insbesondere dann, wenn die konsolidierten Umsatzerlöse der Unternehmensgruppe im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens 750 Mio. Euro betragen haben.

 

Die neuen UK-Dokumentationsanforderungen sollen erstmals für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 1.4.2023 beginnen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Dokumentationen auf Aufforderung der Finanzverwaltung binnen 30 Tagen vorzulegen sind.

 

Ungeachtet dieser Frist sollten die Dokumentationen aus Nachweisgründen grundsätzlich bereits erstellt sein, bevor ein Unternehmen seine Steuererklärung im Vereinigten Königreich einreicht. So wird in der Begründung des Gesetzesentwurfs ausdrücklich darauf hingewiesen, dass z.B. das Versäumnis, die Dokumentation auf Verlangen vorzulegen, zu der Vermutung führt, dass bei deren Erstellung fahrlässig gehandelt wurde. Das betroffene Unternehmen kann diese Vermutung vor allem dadurch entkräften, indem es die Dokumentation vorlegt und nachweist, dass die zugrunde liegenden Verrechnungspreisinformationen vor der Einreichung der Steuererklärung erstellt wurden.

Dokumentationsaufbau

Die Finanzverwaltung des Vereinigten Königreichs möchte mit dieser Gesetzesinitiative ausdrücklich die internationalen Empfehlungen der OECD zur Verrechnungspreisdokumentation umsetzen. Sie verweist in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung der Dokumentation auf den BEPS-Aktionspunkt 13, der in Kap. V der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 aufgegangen ist. Die Local Files und das Master File müssen daher zumindest solche Informationen enthalten, die in den Anhängen I und II zu Kap. V der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 aufgeführt sind:

  • Local Files: Sachverhaltsdokumentation (insb. allgemeine Informationen zum Konzernunternehmen, Darstellung der grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle, Funktions- und Risikoanalyse) und Angemessenheitsdokumentation (Verrechnungspreisanalyse).
  • Master File: Überblick über die weltweite Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und die Systematik der Verrechnungspreisbestimmung.
  • Summary Audit Trail: Fragebogen zu den wesentlichen Maßnahmen bei der Erstellung der Local Files. Bislang ist noch nicht bekannt, wie der Fragebogen konkret ausgestaltet wird. Ein erster Arbeitsentwurf soll im Laufe des dritten Quartals 2022 veröffentlicht werden.

Sanktionsvorschriften

Es ist vorgesehen, dass die bisherigen Sanktionsvorschriften betreffend Fehler bei den Aufzeichnungspflichten dahingehend angepasst werden, dass eine verspätete Erstellung bzw. Abgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder fehlerhaften Dokumentation sanktioniert wird (Schedule 24 to Finance Act 2007).

Implikationen für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmensgruppen im Anwendungsbereich des CbCR sollten ihren im Vereinigten Königreich ansässigen Tochtergesellschaften und dort belegenen Betriebsstätten auf Anforderung der lokalen Finanzverwaltung das Master File zugänglich machen. Ferner sollten sie sich darauf vorbereiten, Local Files und einen Summary Audit Trail zu erstellen. Darüber hinaus kann es auch für hierzu nicht verpflichtete Unternehmensgruppen sinnvoll sein, ein entsprechendes Dokumentationspaket zusammenzustellen. Dies kann ihre Position in lokalen Betriebsprüfungen verbessern.

 

Häufig ist es für deutsche Unternehmen sinnvoll, ein gruppeneinheitliches Local File-Template im Einklang mit den OECD-Vorgaben zu erstellen. Denn aus Verrechnungspreissicht sollte sichergesellt werden, dass die jeweiligen Finanzbehörden im Ausland einen einheitlichen Sachverhalt mit einer konsistenten Verrechnungspreisanalyse präsentiert bekommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Local File-Templates und organisieren deren Finalisierung und Überprüfung auf lokales Recht mit Beratern vor Ort.