Zukünftig steht unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Erwerbern im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht grundsätzlich derselbe Freibetrag zu. Bei beschränkt steuerpflichtigen Erwerbern kommt es jedoch zu einer anteiligen Kürzung des Freibetrags im Verhältnis des Inlandsvermögens zum Gesamtvermögen. Bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird beschränkt steuerpflichtigen Erwerbern von Inlandsvermögen bisher nur ein Freibetrag in Höhe von 2.000 € […]
