Update: Nach Art. 97 § 31 Satz 3 EGAO ist die Änderung des § 138a Abs. 2 AO in der am 29. Dezember 2020 geltenden Fassung auf alle offenen Fälle anzuwenden. Fortan ist der länderbezogene Bericht nicht mehr „ausgehend vom Konzernabschluss“ zu erstellen, was wohl auf einen erweiterten Kreis einzubeziehender Unternehmen hinausläuft. Ab welchem Zeitpunkt […]
