Die Corona-Pandemie stellt auch die steuerliche Unternehmensnachfolgeplanung vor enorme Herausforderungen. Dies gilt besonders im Hinblick auf den sogenannten Lohnsummentest nach § 13a Abs. 3 ErbStG. Aufgrund der durch die Pandemie ausgelösten negativen Konsequenzen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt kann dieser nun in extreme Schieflage geraten. Erschwerend kommt hinzu, dass Steuerpflichtige den Lohnsummentest nur eingeschränkt bzw. mit […]
