Die Finanzverwaltung hat jüngst den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), die verwaltungsinternen Richtlinien u.a. zum Gemeinnützigkeitsrecht, geändert (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31. Januar 2019, Az. IV A 3 – S 0062/18/10005). Anders als der Umfang des BMF-Schreibens vermuten lässt, sind die inhaltlichen Änderungen eher marginal. Viele Änderungen sind rein redaktioneller Art. Beispielsweise wurden die Bestimmungen zu Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen […]
