Das Fondsstandortgesetz (FoStoG) wurde am 28. Mai 2021 im Bundesrat beschlossen. Es enthält eine wichtige Änderung bei der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). In Zukunft soll für Nebentätigkeiten eine Unschädlichkeitsschwelle von 5 % der Einnahmen aus der Grundbesitzüberlassung gelten. Darüber hinaus ist eine noch weitergehende Unschädlichkeit für Stromlieferungen […]
