Der Bundesgerichtshof hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass eine gesellschaftsvertragliche Mehrheitsklausel, die unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen steht, der dispositiven gesetzlichen Regelung der §§ 164, 116 HGB vorgeht (Urteil vom 11. September 2018 – II ZR 307/16). Für Publikumspersonengesellschaften hat der BGH damit Rechtssicherheit geschaffen. Der Fall Im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft war geregelt, dass […]
