Das Umwandlungssteuergesetz soll „die betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierung von Unternehmen … erleichtern und für den nach allgemeinen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen verwirklichten Realisationstatbestand … einen Steueraufschub … gewähren“ (BFH vom 30.05.2018 – I R 31/16, Rz. 26). Dementsprechend enthält das Gesetz zahlreiche Wahlrechte, mit denen die Regelbewertung zum „gemeinen Wert“ durchbrochen werden kann. Teilweise sind diese vom übertragenden […]
