Beim Unternehmenskauf ist eine sorgfältige steuerliche Analyse der Zielgesellschaften („Tax Due Diligence“) erforderlich. In der Tax Due Diligence müssen möglichst alle wert- und risikobestimmenden Steuerinformationen analysiert werden, damit die Zielgesellschaften richtig eingeschätzt werden kann. Darüber hinaus entscheiden sich Verkäufer im aktuellen, durch Unsicherheit geprägten Marktumfeld regelmäßig für eine frühzeitige Aufbereitung von Steuerinformationen der Zielgesellschaften in einem Vendor Tax Due Diligence Bericht oder einem rein deskriptiven Tax Fact Book.

 

Die Verrechnungspreise der Zielgesellschaften werden zunehmend als einer der wichtigsten steuerlichen Risikofaktoren angesehen, die bei unangemessener Ausgestaltung historische Steuerkosten auslösen können, für die sich der Käufer (soweit wie möglich) absichern will. Zum anderen ist nicht selten eine Anpassung des Verrechnungspreissystems nach Erwerb der Unternehmensgruppe notwendig. Verrechnungspreisrisiken können aufgrund internationaler Doppelbesteuerungen und möglicher Strafzuschläge beachtlich sein. Zudem können konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen auch zu weiteren steuerlichen Risiken führen, so z.B. in den Bereichen der Quellensteuern, Betriebsstätten, Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Zölle und Umsatzsteuer.

Neue Verrechnungspreisregeln

Die internationale Steuerlandschaft hat sich in den letzten 10 Jahren erheblich verändert. Das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD führte zu einer Welle neuer Verrechnungspreisregeln und Verschärfungen weiterer internationales Steuerregeln.

 

Während die neuen Vorschriften inzwischen in vielen Ländern umgesetzt wurden, haben die Steuerbehörden sie ganz unterschiedlich interpretiert. Dies hat zu einer Zunahme von grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten geführt. Beispielsweise können die Steuerbehörden unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was „Substanz“ ausmacht, wodurch Verrechnungspreiskorrekturen drohen. Die Vermeidung von Doppelbesteuerungen im Nachgang von Betriebsprüfungen durch zwischenstaatliche Verständigungsverfahren kann ein mühsamer, kostenintensiver und langwieriger Prozess sein, der nicht immer zum gewünschten Ergebnis führt.

 

Darüber hinaus hat die OECD zwischenzeitlich neue Leitlinien zu Verrechnungspreisen bei Finanztransaktionen veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt jetzt verstärkt auf der Perspektive des Kreditgebers, d.h. auf der Substanz des Kreditgebers und den ihm realistischerweise zur Verfügung stehenden Optionen. Dies kann zu Verrechnungspreiskorrekturen in Bezug auf die Höhe des Zinssatzes, den Umfang der Verbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen oder die Frage, ob die Schulden eher mit Eigenkapital vergleichbar sind, führen.

 

Schließlich hat sich der Compliance-Aufwand mit der Erweiterung von Dokumentationsanforderungen erheblich erhöht. Einige Länder verhängen bei nicht bzw. nicht rechtzeitig erstellter Verrechnungspreisdokumentation erhebliche Strafen. Darüber hinaus führt das Fehlen einer zeitnah erstellten Verrechnungspreisdokumentation zu einer höheren Skepsis der Betriebsprüfung hinsichtlich der Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise.

 

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fokus auf Verrechnungspreise im grenzüberschreitenden Kontext sowie eines wachsenden Austauschs der Finanzbehörden, sollten Verrechnungspreisthemen auf Verkäuferseite proaktiv geprüft und aufbereitet werden bzw. käuferseitig früh im Transaktionsprozess überlegt werden, wie mit identifizierten Risiken umgegangen werden kann (z.B. Steuerfreistellung, Kaufpreisabzug, oder bspw. Steuerversicherung – vgl. Blog Beitrag).

Klassische materielle Verrechnungspreisrisiken

Es gibt mehrere Verrechnungspreisbereiche, die sich im Falle einer Korrektur typischerweise in größerem Umfang auswirken und während einer Tax Due Diligence hervorstechen können:

  • Zentralisierte Verrechnungspreismodelle, die nicht durch ein angemessenes Maß an personeller Substanz gestützt sind
  • Historische Unternehmensumstrukturierungen mit Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland
  • Wechsel der Verrechnungspreispolitik nach Unternehmensumstrukturierungen
  • Auseinanderfallen des rechtlichen Eigentums an IP und dem Ort, an dem wichtige Risikokontrollentscheidungen in Bezug auf dieses IP getroffen werden („DEMPE-Risikokontrollfunktionen“)
  • Laufende Betriebsprüfungen zu Verrechnungspreisen
  • Hohe Zinssätze bei konzerninternen Darlehen von ausländischen Finanzierungsgesellschaften
  • Hohe Versicherungsprämien bei ausländischen Versicherungs-Captives
  • Hohe Gewinnmargen oder Dauerverluste von Routineunternehmen
  • Unzureichende Zuweisung von Gewinnen oder Verlusten an ausländische Betriebsstätten
  • Schwaches Risikokontrollumfeld mit geringem Fokus auf Verrechnungspreise seitens des Steuerleiters oder des CFO
  • Unstimmigkeiten zwischen den rechtlichen Vereinbarungen (oder sogar das Fehlen von IC Agreements selbst) und den abgerechneten Verrechnungspreisen
  • Fehlende oder mangelhafte Verrechnungspreisdokumentationen

Soweit in der Tax Due Diligence entsprechende Prüfungsschwerpunkte notwendig sind, empfiehlt sich die Analyse des Geschäftsmodells (z.B. Produktion/Vertrieb, digitale Geschäftsmodelle, etc.) vor dem Hintergrund der in der Praxis steuerlich anerkannten Verrechnungspreisgrundsätze. Das Verständnis des Geschäftsmodells ermöglicht es, wesentliche Verrechnungspreisrisiken früh im Prozess abzuschätzen. So können Anpassungen des Verrechnungspreissystems im post-Closing Zeitraum in der Planung berücksichtigt und ggfs. eingepreist werden.