Dänemark hat vor kurzem die Verpflichtung geregelt, dass dänische Gesellschaften den dänischen Finanzbehörden pro-aktiv eine Verrechnungspreisdokumentation (Local File und Master File) zeitnah übermitteln müssen. Dies betrifft auch deutsche Muttergesellschaften mit dänischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Wird die dänische Verrechnungspreisdokumentation nicht fristgerecht übermittelt, drohen Geldstrafen. Für das Wirtschaftsjahr 2021 haben die meisten dänischen Tochtergesellschaften das Local File und Master File noch bis zum 29. August 2022 übermitteln.

Verschärfung der Dokumentationspflichten in Dänemark

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, muss die Verrechnungspreisdokumentation (Local File) dänischer Tochtergesellschaften nach der neuen Rechtslage nunmehr jährlich übermittelt werden. Die Frist für die Übermittlung beträgt 60 Tage nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung. Für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2021 enden, endet die Vorlagefrist des Local File damit am 29. August 2022.

 

Nach den neuen Vorschriften sind dänische Tochtergesellschaften verpflichtet, die folgenden Dokumentationen zeitnah zu übermitteln:

  • Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation der dänischen Gesellschaft, entsprechend dem in Deutschland in § 4 GAufzV geregelten Local File, und
  • Stammdokumentation der Unternehmensgruppe, entsprechend dem in Deutschland in § 5 GAufzV geregelten Master File.

Für das Master File werden auf Antrag des Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Fristverlängerungen gewährt.

 

Gegenwärtig ist noch unklar, ob die Verrechnungspreisdokumentation elektronisch und/oder in Papierform zu übermitteln ist.

Dokumentationspflichtige dänische Tochtergesellschaften

Die verschärften Dokumentationspflichten gelten für alle dänischen (Tochter-)Gesellschaften und Betriebsstätten von international tätigen Konzernen, die einen der beiden folgenden Schwellenwerte erfüllen (konzernweite konsolidierte Betrachtungsweise):

  • mehr als 250 Beschäftigte im Konzern, oder
  • mehr als DKK 125 Mio. (= ca. EUR 16,8 Mio.) an Vermögenswerten und mehr als DKK 250 Mio. (= ca. EUR 33,6 Mio.) an Umsatzerlösen im Konzern.

Wenn einer dieser Schwellenwerte auf konsolidierter Konzernebene erfüllt ist, fällt die dänische (Tochter-)Gesellschaft oder die dänische Betriebsstätte in den Anwendungsbereich der verschärften Dokumentationspflichten.

 

Folglich sollten die verschärften Dokumentationspflichten in Dänemark für fast alle deutschen Unternehmensgruppen gelten, die über eine oder mehrere dänische Tochtergesellschaften verfügen. Dabei kommt es auf den Umfang der konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen mit der dänischen Tochtergesellschaft ebenso wenig an wie auf die Größe der dänischen Tochtergesellschaft bei einer Einzelbetrachtung.

Sanktionen bei Verstoß gegen die Dokumentationspflichten

Das Bußgeld für die Nichteinhaltung der zeitnahen Übermittlung von Local File und Master File beträgt zunächst DKK 250.000 (= ca. EUR 33.600) pro dokumentationspflichtiges Wirtschaftsjahr und dänischer Tochtergesellschaft. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Bußgeld automatisch festgesetzt wird, es also kein Ermessen auf Seiten der dänischen Finanzbehörden gibt.

 

Darüber hinaus kann ein weiteres Bußgeld in Höhe von 10% etwaiger Einkünftekorrekturen bei einer späteren Verrechnungspreisprüfung festgesetzt werden.

Implikationen für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen sollten überprüfen, ob ihre dänischen Tochtergesellschaften und dänischen Betriebsstätten bereits über eine Verrechnungspreisdokumentation (Local File) für das Wirtschaftsjahr 2021 verfügen. Falls nicht, sollte das Local File sehr zeitnah erstellt werden, damit es noch fristgerecht übermittelt werden kann. Andernfalls drohen nicht unbeachtliche Bußgelder. Ob auch das Master File für das Wirtschaftsjahr 2021 so zeitnah zu übermitteln ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Hier sollten deutsche Unternehmen in Erwägung ziehen, eine Fristverlängerung zu beantragen.