Ampel-Koalition sieht Reformbedarf bei der Umsatzsteuer

29.11.2021 | FGS Blog

Der Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 spricht gleich an mehreren Stellen einen grundlegenden Reformbedarf im Bereich der Umsatzsteuer an. Konkrete Einzelfragen stehen dagegen weniger im Fokus. Nachfolgend sollen die politischen Überlegungen eingeordnet werden.

Digitalisierung des Steuerverfahrens

Die Koalitionäre beabsichtigen eine stärkere Digitalisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens – dies nicht nur um Bereich des Umsatzsteuerrechts. Hierzu sollen die Steuererklärungen einfacher gestaltet werden und Schwellenwerte angehoben werden. Ob allerdings in diesem Rahmen der erst kürzlich angehobene Schwellenwert für Kleinunternehmer (22 TEUR) noch einmal angehoben wird, erscheint ungewiss.

Steuerrechtliche Regelungen sollen „digital umsetzbar“ werden, wobei offenbleibt, was damit gemeint ist. Zudem soll eine lückenlose digitale Kommunikation zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen geschaffen werden. Dies soll auch Betriebsprüfungen umfassen.

 

Diese Forderungen werden bereits seit langem von den Wirtschaftsverbänden erhoben, u.a. vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.

Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs durch eine elektronische Schnittstelle für sämtliche Rechnungen

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beabsichtigen SPD, Grüne und FDP die Einführung eines neuen Kontrollsystems.

Der Umsatzsteuerbetrug basiert auf dem Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen, die der Rechnungsaussteller nach einem vorgefassten Vorsatz niemals an das Finanzamt abführt. Unabhängig davon kann ein gutgläubiger Rechnungsempfänger die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen. Wichtig für die Betrugsbekämpfung ist ein schnelles und koordiniertes Vorgehen der Finanzbehörden.

Die Ampel-Koalition möchte nun ein bundesweites elektronisches Meldesystem einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Diese Forderung scheint sich an dem italienischen System zur Betrugsbekämpfung zu orientieren, das auch in der Wissenschaft Fürsprecher hat. In Italien müssen Ausgangsrechnungen über eine staatliche Schnittstelle an die Rechnungsempfänger übermittelt werden. Dadurch können die Steuererklärungen der Beteiligten zeitnah verprobt werden.

 

Das System bietet langfristig sicherlich potenziell erhebliche Vorteile, seine Einführung dürfte allerdings erhebliche Investitionen auf Ebene der Finanzverwaltung, aber auch der betroffenen Unternehmen (Ausgangs- und Eingangsseite) erfordern.

Weitere Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Die Ampel-Koalition möchte sich auch für eine EU-weite Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs einsetzen und nennt in diesem Zusammenhang ein Reverse-Charge-System. Wegen des dafür erforderlichen Konsenses aller Mitgliedstaaten und der Kritik an einer flächendeckenden Einführung des Reverse-Charge-Systems dürfte diese Forderung keine zeitnahe Änderung mit sich bringen.

Zwar werden bei einem Reverse-Charge-System keine Rechnungen zwischen Unternehmen gestellt und somit dem Betrug die Grundlage entzogen, jedoch träfe den Fiskus dann ein deutlich höheres Risiko bezüglich der Zahlungsfähigkeit des leistenden Unternehmens und der Vorspiegelung einer unternehmerischen Tätigkeit durch Leistungsempfänger.

Wesentlich unmittelbarer dürfte der Effekt durch die ebenfalls beabsichtigte erhebliche personelle Aufstockung der Finanzbehörden zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sein.

Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Koalition beabsichtigt darüber hinaus eine im europäischen Vergleich wettbewerbsfähige Ausgestaltung des Erhebungsverfahrens für Einfuhrumsatzsteuer. Bisher müssen die Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer bei der Abfertigung zum freien Verkehr entrichten. Die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer wird erst später im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder zurückvergütet. Das führt zu Liquiditätsbelastungen. Deutsche Häfen und Flughäfen befürchten deshalb Verlagerungen des Handels in Nachbarstaaten.

Im Rahmen der Corona-Maßnahmen wurde eine Fristverlängerung für die Entrichtung der Steuer geschaffen. In anderen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden kann die Einfuhrumsatzsteuer jedoch von vornherein mit dem gegenläufigen Vorsteueranspruch verrechnet werden. Viele Wirtschaftsverbände haben sich bereits für diese Lösung eingesetzt.

Erleichterungen im gemeinnützigen Bereich

Neben den zuvor genannten allgemeinen Fragestellungen sieht der Koalitionsvertrag sektorspezifisch Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen vor (dazu auch näher unser Blog-Beitrag):

• Erleichterte Nachweise für spendengewährende Unternehmen bei Sachspenden,

• Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Bildungsangebote,

• Erhalt der Steuersatzermäßigung für Inklusionsbetriebe.

Fazit

Die Ampel befasst sich bemerkenswert tiefgründig mit grundlegenden Fragen des Umsatzsteuerrechts.

Die Digitalisierung des Steuerverfahrens und die Betrugsbekämpfung über ein Rechnungs-Clearing sind ehrgeizige Ziele, die eine gemeinsame Kraftanstrengung von Finanzverwaltung und Unternehmen erfordern.

Handel und Logistikbranche können hoffen, dass es zu Vereinfachungen bei der Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer kommt.

Es bleibt abzuwarten wie schnell die anvisierten Ziele erreicht werden.